Senioren-WG HausSchmidt
Wir können auch anders leben!

Die Senioren-Wohngemeinschaft

... ist eine sog. 'besondere Wohnform' nach dem neuen 'Selbstbestimmungsstärkungsgesetz' (SbStG), das den Bereich Unterbringung und Pflege für ältere Menschen in Schleswig-Holstein seit kurzem regelt. Mit dieser neuen Wohnform (nach §9  SbStG) soll älteren Menschen die Gelegenheit gegeben werden, ihren Lebensabend weitgehend selbständig und -bestimmt zu verbringen. In der Senioren-WG bestimmen die Mitglieder, anders als im Altenheim die BewohnerInnen, den Tagesablauf und unterstützen sich dabei gegenseitig. Sie kochen, essen und feiern zusammen, machen Ausflüge und bestimmen, was auf den Tisch kommt. Es gibt eine gemeinsame Haushaltskasse, regelmäßige Gruppentreffen, vor allem aber genießen die WG-Mitglieder das Hausrecht in der Wohnung. Zusammen können sich die Mitglieder bei Bedarf eine Haushaltshilfe einstellen, die Pflegekasse gibt Zuschüsse für diesen Zweck. Das Leben ist günstiger, wenn man sich die Grundkosten teilen kann, vor allem aber kommt keine Einsamkeit auf. Bei Bedarf unterstützen ambulante Pflegedienste, Leistungen können auch für mehrere WG-Mitglieder 'gepoolt' werden. Damit entfallen für den Pflegedienst zeitraubende Anfahrten und es steht mehr Zeit für die Versorgung zur Verfügung. Eventuelle Pflegeleistungen und die Vermietung der Wohnung sind bei diesem Modell streng getrennt, die Entscheidung liegt allein bei den WG-Mitgliedern, mit welchen Pflegediensten sie einen Vertrag abschließen. Der Vermieter schließt mit den einzelnen WG-Mitgliedern individuelle Mietverträge ab, bei Vermietung an Neu-Mitglieder hat die Wohngemeinschaft ein Mitspracherecht.